Das persönliche Budget
Du entscheidest selbst!
Das persönliche Budget ermöglicht aktuell die größtmögliche Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung und ist besonders relevant für dich, wenn du selbstständig in deiner eigenen Wohnung leben möchtest und dafür auf Unterstützung angewiesen bist. Es handelt sich hierbei um einen Geldbetrag, der dir im Vorfeld genehmigt wird und anschließend monatlich auf dein Konto überwiesen wird.
Mit diesem Geldbetrag hast du die Freiheit, eigenständig zwischen zwei Optionen zu wählen: Entweder organisierst du deine Unterstützung oder Pflege in deiner eigenen Wohnung selbst, oder du beauftragst einen Assistenzdienst.
Wenn du deine Unterstützung selbst organisierst, übernimmst du die Rolle des Arbeitgebers für deine Assistenzkräfte. Das bedeutet, dass du dafür verantwortlich bist, die von dir beschäftigen Personen bei der Krankenkasse und dem Finanzamt anzumelden, da sie steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. Auch Minijobs bis 520 Euro müssen bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft angemeldet werden. Die gesamte Personalverwaltung liegt in deiner Verantwortung.
Möchtest du die Organisation deiner Unterstützung nicht selbst übernehmen, übernehmen wir als dein Assistenzdienst diese Aufgaben samt aller Verantwortlichkeiten:
Gerne helfen wir dir bei der Beantragung deines Persönlichen Budgets. Auf Wunsch kümmern wir uns um die gesamte Kommunikation mit den Kostenträgern und unterstützen dich dabei, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Wir suchen geeignete Assistenten aus und stellen sie dir vor. Anschließend nehmen wir nur die Personen unter Vertrag, die du persönlich ausgewählt hast. Wir kümmern uns um die Erstellung der Dienstpläne, die Gehaltsabrechnungen, die Organisation von Krankheitsvertretungen und alle weiteren Aufgaben der Personalverwaltung.
Nach der Beantragung deines persönlichen Budgets erfolgt zunächst eine eingehende Bedarfsermittlung durch die Kostenträger. Wie gesagt: Gern stehen wir dir bereits auf dem gesamten Weg von der Antragstellung bis zur Bewilligung zur Seite.
Die Dauer des Antragsverfahrens variiert stark und hängt sowohl vom zuständigen Kostenträger als auch von deinem individuellen Bedarf ab. Im unverbindlichen Beratungsgespräch können wir möglicherweise bereits eine ungefähre Einschätzung dazu abgeben.
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